Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
13. Aufl. 2020
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§ 107 Steuerabzug bei Einkünften aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten
Literatur 2019: Atzmüller/Schlager, AbzugsSt bei Leitungsrechten, SWK 19, 406; Frank/Uedl, StReformG und AbgÄG 2020: Ausgewählte Änderungen im ESt-Recht, ÖStZ 19, 517; Knechtsberger, Der EStR-WE 2019 – Highlights, ÖStZ 19, 598; Ritz, AbzugsSt (§ 107 EStG 1988) und BAO, AFS 19, 42; Schlager, Highlights aus dem EStR-WE 2019, SWK 19, 714.
Übersicht
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I. Allgemeines zur Besteuerung von Einkünften aus Leitungsrechten
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1. Unterschiedliche steuerl Behandlung der Entgelte. Die steuerl Behandlung von Entgelten iZm der Einräumung von Leitungsrechten ist schwierig, weil im Entgelt mehrere steuerl unterschiedl zu behandelnde Komponenten enthalten sind und die Höhe der stfreien Komponente von der Art der Bewirtschaftung und der individuellen Lage des Grundstücks abhängt.
Das Entgelt für die Benützung von GuB zählt zu den betriebl Einkünften (bei Verlegung der Leitung auf oder im GuB des BV) oder zur VuV (bei Verlegung auf oder in Privatliegenschaften).
Die Entschädigung für Bodenwertminderung ist nach § 3 Abs 1 Z 33 stfrei, wenn der Wertminderung eine Maßnahme im öffentl Interesse zugrunde liegt.
Das Entgel...