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Kanduth-Kristen/Laudacher/Lenneis/Marschner/Peyerl

Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

Jahreskommentar

12. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3929-1

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Dokumentvorschau
Kanduth-Kristen/Laudacher/Lenneis/Marschner/Peyerl - Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

§ 45 Vorauszahlungen

Hermann Peyerl

EStR: Rz 7557 bis Rz 7573

Übersicht


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1.
Allgemeines
16
2.
Höhe der Vorauszahlungen
79
3.
Festsetzung derVorauszahlungen
4.
Änderung der Vorauszahlungen
1119

1

1. Allgemeines. Zweck der Vorauszahlungen. Die Einbehaltung und Abfuhr von StAbzugsbeträgen (vor allem LSt, KESt) sowie der ImmoESt (bzw der besonderen Vorauszahlung iSd § 30b Abs 4) erfolgt in zeitl Nähe zum Zufluss der Einkünfte. § 45 verfolgt – auch im Interesse eines kontinuierl Aufkommens – denselben Zweck () für die veranlagte ESt (ohne Festsetzung von Vorauszahlungen würde die veranlagte ESt frühestens im Folgejahr entrichtet). Die Regelung geht dabei von der Prämisse aus, dass die Höhe der Vorauszahlungen der schließl festgesetzten ESt entsprechen sollte (; -F/08) und die ESt im Lauf der Jahre kontinuierl steigt (pauschale Valorisierung; s Rz 7).

2

Rechtsgrundlage. Die Verpflichtung zur Leistung von Vorauszahlungen (in einer bestimmten Höhe) ergibt sich nicht schon kraft Gesetzes, sondern erst auf Grund der Festsetzung durch Bescheid. Sie erfolgt idR im Zuge der VA für ein vergangenes Kj. Festsetzungsbescheide können aber auch losgelöst von einer VA e...

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