Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
12. Aufl. 2019
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§ 20 Nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben
VO Angemessenheit von Pkw-Aufwendungen, BGBl II 466/2004
§ 1 1Aufwendungen oder Ausgaben im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Personen- oder Kombinationskraftwagens sind insoweit angemessen, als die Anschaffungskosten inklusive Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe im Kalenderjahr 2004 34.000 Euro und ab dem Kalenderjahr 2005 40.000 Euro nicht übersteigen. 2Diese Anschaffungskosten umfassen auch Kosten für Sonderausstattungen. 3Selbständig bewertbare Sonderausstattungen gehören nicht zu den Anschaffungskosten. 4Anschaffungskostenabhängige Nutzungsaufwendungen oder -ausgaben sind im entsprechenden Ausmaß zu kürzen.
§ 2 1Bei in gebrauchtem Zustand angeschafften Personen- oder Kombinationskraftwagen, die nicht mehr als fünf Jahre (60 Monate) nach ihrer Erstzulassung angeschafft wurden, hat eine Kürzung der Aufwendungen oder Ausgaben auf Grund der Verhältnisse zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeuges zu erfolgen. 2Eine Kürzung ist vorzunehmen, wenn der Neupreis des Fahrzeuges abzüglich der ortsüblichen Preisnachlässe den Betrag gemäß § 1 übersteigt. 3Bei in gebrauchtem Zustand angeschafften Fahrzeugen, die mehr als fünf Jahre (60...