Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
12. Aufl. 2019
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§ 19 Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben
EStR: Rz 4601 bis Rz 4632; LStR: Rz 631 bis Rz 644
Literatur 2018: Renner, Unentgeltl Zurverfügungstellung einer Liegenschaft durch einen Ges’ter, taxlex 18, 264.
Übersicht
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1. | Regelungsinhalt | |
2. | Anwendungsbereich | |
3. | Zufluss (Abs 1 S 1) | |
4. | Abfluss (Abs 2 S 1) | |
5. | Wirtschaftliche Verfügungsmacht | |
6. | Kurze-Zeit-Regel (Abs 1 S 2, Abs 2 S 2) | |
7. | Verteilungspflichtige Ausgaben (Abs 3) | |
8. | ABC der Einnahmen und Ausgaben |
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1. Regelungsinhalt des § 19 ist die zeitl, nicht die sachl Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben (Bestimmung des Kj und damit des VAZ; ; Mayr RdW 99, 176). Ob und ggf in welcher Höhe Einnahmen bzw Ausgaben steuerl wirksam werden (bei der Ermittlung des Einkommens anzusetzen sind), ergibt sich aus anderen Bestimmungen, insb § 21 bis 32. Der Zeitpunkt des Zuflusses/Abflusses ist für das Bestehen des nationalen Besteuerungsanspruchs grds nicht von Bedeutung (). Bei der Anwendung von DBA kann dem Kausalitätsprinzip aber sehr wohl Vorrang vor dem innerstaatl Zuflussprinzip beizumessen sein.
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2. Anwendungsbereich. § 19 gilt in persönl Hinsicht für unbeschr wie für beschr StPfl, in sa...