Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
10. Aufl. 2017
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§ 19 Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben
EStR: Rz 4601 bis Rz 4632; LStR: Rz 631 bis Rz 644
Literatur 2016: Atzmüller, Elektronische Datenübermittlung betr SA, SWK 16, 1433; Hayden/Hayden, Kreditkartenzahlung: Der Zeitpunkt des steuerl Zu-und Abflusses, RdW 16/277, 361; Renner, Rückgängigmachung zugeflossener Geschäftsführerbezüge nicht mögl, SWK 16, 1085.
Übersicht
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| 1. | Regelungsinhalt  | |
| 2. | Anwendungsbereich  | |
| 3. | Zufluss (Abs 1 S 1)  | |
| 4. | Abfluss (Abs 2 S 1)  | |
| 5. | Wirtschaftliche Verfügungsmacht  | |
| 6. | Kurze-Zeit-Regel (Abs 1 S 2, Abs 2 S 2)  | |
| 7. | Verteilungspflichtige Ausgaben (Abs 3)  | |
| 8. | ABC der Einnahmen und Ausgaben  | 
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1. Regelungsinhalt des § 19 ist die zeitl, nicht die sachl Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben (Bestimmung des Kj und damit des VAZ; ; Mayr RdW 99, 176). Ob und ggf in welcher Höhe Einnahmen bzw Ausgaben steuerl wirksam werden (bei der Ermittlung des Einkommens anzusetzen sind), ergibt sich aus anderen Bestimmungen, insb § 21 bis 32. Der Zeitpunkt des Zuflusses/Abflusses ist für das Bestehen des nationalen Besteuerungsanspruchs grds nicht von Bedeutung (eine Ausnahme dürfte für Doppelnichtbesteuerungsfälle zu machen sein; ). Bei der Anwendung von DBA kann dem Kausalitätsprinzip aber sehr wohl Vorrang vor dem innerstaatl Zuflussprinzip beizumessen sein.