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immo aktuell 1, Februar 2019, Seite 25

Der Lagezuschlag im Wandel der Zeit

Franz Riedl

Mit der OGH-Entscheidung vom , 5 Ob 74/17v, wurde die bisherige Praxis zur Ermittlung des Lagezuschlags gekippt. In diesem Beitrag wird die neue Herangehensweise der Stadt Wien dargelegt, um die zukünftig notwendige Komplexität bei der Erstellung derartiger Gutachten aufzuzeigen, da eine alleinige Betrachtung der Wohnumgebung der Liegenschaft nicht mehr länger ausreicht.

1. Ausgangslage

Der historische Gesetzgeber schuf im November 1993 das Richtwertgesetz (RichtWG) und setzte sein Inkrafttreten mit fest. In § 2 Abs 3 RichtWG definierte er, dass „die durchschnittliche Lage (Wohnumgebung) nach der allgemeinen Verkehrsauffassung und der Erfahrung des täglichen Lebens zu beurteilen ist, wobei eine Lage (Wohnumgebung) mit einem überwiegenden Gebäudebestand, der in der Zeit von 1870 bis 1917 errichtet wurde und im Zeitpunkt der Errichtung überwiegend kleine, mangelhaft ausgestattete Wohnungen (Wohnungen der Ausstattungskategorie D) aufgewiesen hat, höchstens als durchschnittlich einzustufen ist“.

Mit dem damaligen § 7 RichtWG setzte er einen Beirat zur Festlegung von Empfehlungen betreffend Zuschläge und Abstriche iSd § 16 Abs 2 MRG für die Erstattung von...

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