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Lagezuschlag revisited
immo aktuell 2019/41
Von den zu 5 Ob 74/17v entwickelten Grundsätzen ausgehend ist in Wien als Referenzgebiet für die Beurteilung der Durchschnittlichkeit der Lage auf jene Teile des Wiener Stadtgebiets abzustellen, die einander nach der Verkehrsauffassung in ihren Bebauungsmerkmalen gleichen und ein einigermaßen einheitliches Wohngebiet bilden.
Sachverhalt: Der Antragsteller ist Mieter, der Antragsgegner ist Vermieter einer Wohnung im Haus Oeverseestraße 35, 1150 Wien. Der Mietvertrag wurde am auf fünf Jahre befristet abgeschlossen.
Der OGH gab im Mietzinsüberprüfungsverfahren dem Revisionsrekurs des Antragsgegners nicht Folge.
Rechtliche Beurteilung: Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil die vom OGH in der Entscheidung 5 Ob 74/17v entwickelten [...] Grundsätze für die Prüfung der Durchschnittlichkeit einer Lage (Wohnumgebung) iSd § 16 Abs 4 MRG im Schrifttum auf erhebliche Kritik gestoßen sind. Der Revisionsrekurs ist aber nicht berechtigt. [...]
Mit der Frage der maßgeblichen Kriterien für die Prüfung der Durchschnittlichkeit einer Lage (Wohnumgebung) iSd § 16 Abs 4 MRG hat sich der Fachsenat in der Entscheidung 5 Ob 74/17v ausführlich auseinandergesetzt. Er kam zu dem Ergebnis, dass die in § 16 Abs 4 MRG für die ...