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immo aktuell 2, April 2019, Seite 87

Kauf eines Zinshauses und Gewährleistung für die Ausstattungskategorie

immo aktuell 2019/19

§§ 932, 933a ABGB

Beim Kauf eines Zinshauses ist durch Vertragsauslegung zu klären, ob dabei übergebene Zinslisten nur der Information dienen, welche Bestandobjekte vermietet sind und welche leer stehen, oder ob damit auch die Ausstattungskategorie der einzelnen Wohnungen zugesichert wird.

Sachverhalt: Die Beklagte verkaufte der Klägerin eine Liegenschaft in Wien samt darauf errichtetem Zinshaus um 1.870.000 €. Der Kaufvertrag enthält folgende Passage: „I.2 Auf der [...] Liegenschaft ist ein Zinshaus errichtet. Die aus der der Käuferin schon vor Vertragsunterfertigung übergebenen aktuellen Zinsliste [...] ersichtlichen Bestandobjekte sind wie dort ersichtlich vermietet bzw leerstehend (ein Objekt), die Mietverhältnisse unterliegen den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes (MRG). Die Verkäuferin sichert zu, dass diese Zinsliste auch zum Zeitpunkt der Vertragsunterfertigung inhaltlich unveränderte Gültigkeit hat.“

Der Verkauf des Zinshauses wurde von einem Immobilienmakler vermittelt, der dem Geschäftsführer der Klägerin vor Abschluss des Kaufvertrags eine aktuelle Zinsliste übermittelte. Diese Zinsliste und insbesondere die Ausstattungskategorien der Wohnungen waren zwischen den Partei...

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