Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
5. Aufl. 2012
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§ 19 Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben
EStR: Rz 4601 bis Rz 4632;LStR: Rz 631 bis Rz 644
Literatur 2011: Pendl/Pülzl, Abflusszeitpunkt bei Überweisungen mittels Online-Banking, SWK 11, T 259; Renner, BFH: Zufluss von Arbeitslohn bei Gehaltsverzicht ohne wirtschaftl Ausgleich, FJ 11, 223.
Übersicht
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Rz | ||
1. | Regelungsinhalt | |
2. | Anwendungsbereich | |
3. | Zufluss (Abs 1 S 1) | |
4. | Abfluss (Abs 2 S 1) | |
5. | Wirtschaftliche Verfügungsmacht | |
6. | Kurze-Zeit-Regel (Abs 1 S 2, Abs 2 S 2) | |
7. | Verteilungspflichtige Ausgaben (Abs 3) | |
8. | ABC der Einnahmen und Ausgaben |
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1. Regelungsinhalt des § 19 ist die zeitl, nicht die sachl Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben (Bestimmung des Kj und damit des VAZ; ; Mayr RdW 99, 176). Ob und ggf in welcher Höhe Einnahmen bzw Ausgaben steuerl wirksam werden (bei der Ermittlung des Einkommens anzusetzen sind), ergibt sich aus anderen Bestimmungen, insb § 21 bis 32. Der Zeitpunkt des Zuflusses/Abflusses spielt für die Frage der StPfl keine Rolle (Beiser/FS W. Doralt, 13; aA EStR 19, wonach Einkünfte, die vor Begründung der unbeschr StPfl erzielt wurden, grds zu erfassen sind, sofern sie danach zufließen; zum Kausalitätsprinzip s zB