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Option zur Umsatzsteuerpflicht nach umgründungsbedingtem Mieterwechsel
Praktische Reichweite der Optionsmöglichkeit nach BFG-Erkenntnis 6. 6. 2018, RV/5101672/2014
Nach Ansicht der Finanzverwaltung begründet eine nach dem erfolgte Verschmelzung des Mieters, bei der das Mietverhältnis unter Gesamtrechtsnachfolge auf die übernehmende Gesellschaft übergeht, fiktiv ein neues Mietverhältnis. Dadurch kann beim Vermieter die Optionsmöglichkeit zur Umsatzsteuerpflicht der Vermietungsumsätze nach § 6 Abs 2 UStG iVm § 28 Abs 38 UStG wegfallen. Dieser Einschränkung der Optionsmöglichkeit erteilte das BFG im Erkenntnis vom , RV/5101672/2014, eine klare Absage. Der gegenständliche Beitrag gibt einen Überblick über den Status quo hinsichtlich der Optionsmöglichkeit nach § 6 Abs 2 UStG und geht auf typische Praxisfälle in Zusammenhang mit Restrukturierungen ein.
1. Rechtliche Rahmenbedingungen
Vermietungs- und Verpachtungsumsätze sind grundsätzlich unecht umsatzsteuerbefreit (§ 6 Abs 1 Z 16 UStG). Dies bedeutet, dass der Vermieter keine Umsatzsteuer auf das Mietentgelt an die Mieter verrechnen und an das Finanzamt abführen muss, ihm jedoch für die Aufwendungen in Zusammenhang mit der Immobilie auch kein Vorsteuerabzug zusteht. Sofern keine zwingende Ausnahme der Umsatzsteuerbefreiung vorliegt (etwa für die Vermietung von Grundstücken zu Wohnzwecken), kann der Steuerpflichtige zur Umsatzsteuerpflicht der Vermietungsumsät...