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Baldauf/Kanduth-Kristen/Laudacher/Lenneis/Marschner

Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

Jahreskommentar

3. Aufl. 2010

ISBN: 978-3-7073-1580-6

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Dokumentvorschau
Baldauf/Kanduth-Kristen/Laudacher/Lenneis/Marschner - Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

§ 12 Übertragung stiller Reserven, Übertragungsrücklage und steuerfreier Betrag

Kanduth-Kristen

EStR:Rz 3861 bis Rz 3892d

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
Zweck und Regelungsinhalt
1
Voraussetzungen
1.
Persönl Voraussetzungen
6, 7
a)
Natürl Personen
6
b)
Gewinnermittlung
7
2.
Veräußertes WG (Übertragungsquelle)
821
a)
Anlagevermögen
8
b)
Veräußerung
9
c)
Behaltefrist
1013
d)
Fristenlauf bei Rechtsnachfolge
e)
Verlängerte Behaltefrist
f)
Verkürzte Behaltefrist
1619
g)
Ausgeschlossene WG
20, 21
3.
Angeschafftes oder hergestelltes WG (Übertragungsziel)
2228
a)
Anschaffung oder Herstellung
22, 23
b)
Anlagevermögen
c)
Verwendung im Inl
d)
Ausgeschlossene WG
2628
Höhe und Übertragungsmöglichkeiten
1.
Stille Reserven
3133
2.
Übertragung
3.
AK/HK
4.
Körperl auf körperl WG/unkörperl auf unkörperl WG
5.
Steuerstundung
6.
MUerschaft
Übertragungsrücklage, stfreier Betrag
1.
Übertragungsrücklage
2.
Bestimmungsgemäße Verwendung
3.
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
4.
Wahlmöglichkeiten
Geltendmachung
46, 47
Kalamitätsnutzung
5153

I. Zweck und Regelungsinhalt

1

§ 12 ermöglicht es, stille Reserven aus der Veräußerung von AV unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend stfrei zu belassen. Der Veräußerungserlös soll ertragsteuerl unbelastet für (Re)I...

Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

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