Kommentar zum Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2013
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§ 64. Umwandlung in einen Spezialfonds
EB InvFG 2011:
Zu § 64:
Setzt Art 1 Abs 5 der Richtlinie 2009/65/EG um. Die Richtlinie normiert ein Verbot der Umwandlung eines OGAW in einen Nicht-OGAW zu Zwecken des Anlegerschutzes. Gemäß § 22 Abs 4 InvFG 1993 ist jedoch eine solche Umwandlung in einen Spezialfonds bei Zustimmung aller Anteilinhaber zulässig. Diese Möglichkeit der Umwandlung soll beibehalten werden, wobei auf die Interessen der Anleger ausreichend Bedacht genommen wird. Zur Beseitigung von Rechtsunsicherheiten und zwecks Stärkung der Information der FMA werden nunmehr ausdrücklich Meldeverpflichtungen für die Verwaltungsgesellschaft aufgenommen.
Österreichische Literatur zum InvFG 2011:
Majcen, Spezialfonds und Dachfonds Zweifelsfragen im Investmentfondsgesetz, ÖBA 2001, 545; Kammel/Schredl, Das InvFG 2011 – Richtungsweisende Gesetzgebung oder verpasste Chance?, ÖBA 2011, 556.
Übersicht
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Rz | |||
I. | Einführung | ||
A. | Inhalt und Zweck | ||
B. | Rechtsentwicklung | ||
C. | Europarechtliche Grundlagen | ||
D. | Parallelbestimmung in Deutschland | ||
II. | Umwandlung eines OGAW in einen Spezialfonds | ||
A. | Allgemeines | ||
B. | Praktischer Ablauf | ||
C. | Rechtsfolgen | ||
III. | Umwandlung in einen sonstigen AIF | ||
IV. | Bezug zum AIFM-Gesetz |
I. Einführung
A. Inhalt und Zweck
1
§ 64 regelt die Umwandlung eines gemäß §...