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Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz

Kommentar zum Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-85136-103-2

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Dokumentvorschau
Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz - Kommentar zum Investmentfondsgesetz

§ 59. Vergütung

Robert Schredl

EB InvFG 2011:

Zu § 59:

Setzt Art 90 der Richtlinie 2009/65/EG um und entspricht inhaltlich § 22 Abs 3 Z 5 und 9 InvFG 1993.

Übersicht


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Rz
I.
Einführung
A.
Inhalt und Zweck
1
B.
Rechtsentwicklung
2
C.
Europarechtliche Grundlagen
3
D.
Parallelbestimmung in Deutschland
4
II.
Vergütung
5
III.
Bezug zum AIFM-Gesetz
9

I. Einführung

A. Inhalt und Zweck

1

Inhalt: § 59 beinhaltet die Kostenregelung der Verwaltungsgesellschaft.

Zweck: § 59 dient der Transparenz in Bezug auf die – der Verwaltungsgesellschaft zustehende – Vergütung und den Kostenersatz. Durch die verpflichtende Angabe der dabei herangezogenen Berechnungsmethode soll die Nachvollziehbarkeit für den Anleger gewährleistet werden.

Durch § 59 wird weiters klargestellt, dass der Verwaltungsgesellschaft keine Vergütung/ Kostenersatz zusteht, wenn in den Fondsbestimmungen keine diesbezügliche Regelung getroffen wurde.

B. Rechtsentwicklung

2

Die Angabe der Vergütung zugunsten der Verwaltungsgesellschaft war im InvFG 1993 bereits zwingender Bestandteil der Fondsbestimmungen, wobei die Erläuterung der dabei herangezogenen Berechnungsmethode zwar gesetzlich nicht explizit erwähnt war, jedoch im Rahmen der Genehmigung der Fondsbestimmungen durch die FMA zwingend verlangt wurde. Auch sahen (und sehen...

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