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Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz

Kommentar zum Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

Print-ISBN: 978-3-85136-103-2

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Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz - Kommentar zum Investmentfondsgesetz

§ 41. Anforderungen an die Depotbank

Robert Schredl

EB InvFG 2011 :

Zu § 41:

Setzt Art 23 der Richtlinie 2009/65/EG um und entspricht inhaltlich § 23 Abs 1 zweiter und dritter Satz InvFG 1993.

Zu § 41 Abs 1:

Setzt Art 23 Abs 1 bis 3 der Richtlinie 2009/65/EG um und entspricht inhaltlich § 23 Abs 1 zweiter bis fünfter Satz InvFG 1993.

Zu § 41 Abs 2:

Setzt Art 5 Abs 4 dritter Unterabs. der Richtlinie 2009/65/EG um. Die FMA kommt diesem Prüfungsauftrag ausreichend nach, wenn sie die geforderte Erfahrung in Bezug auf den Typ der zu verwahrenden Fonds bei zwei Geschäftsleitern festgestellt hat.

Zu § 41 Abs 3:

Setzt Art 23 Abs 4 der Richtlinie 2009/65/EG um.

Zu § 41 Abs 4:

Setzt Art 23 Abs 5 der Richtlinie 2009/65/EG um. Der Verweis auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Herkunftmitgliedstaat des OGAW schließt auch Vorschriften des Abgabenrechtes ein.

EB InvFG 1993 :

Zu § 23:

Siehe Vor § 39-45.

Übersicht


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Rz
I.
Anforderungen an eine Depotbank (Abs 1 erster Satz) 1
1
II.
Bewilligung der Depotbank (Abs 1 zweiter bis vierter Satz)
4
III.
Eignung der Geschäftsleiter (Abs 2)
IV.
Übermittlung von Informationen an Aufsichtsbehörden (Abs 3) 15
V.
Vereinbarung des grenzübersc...

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