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Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz

Kommentar zum Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-85136-103-2

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Dokumentvorschau
Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz - Kommentar zum Investmentfondsgesetz

§ 34. Zusammenlegung und Zuweisung von Handelsaufträgen

Robert Schredl

EB InvFG 2011 (77/2011)

Zu § 34:

Setzt Art 28 der Richtlinie 2010/43/EU um. Es werden Bedingungen festgelegt, zu denen eine Zusammenlegung von Aufträgen zulässig ist. Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Verwaltungsgesellschaft die Order zur Ausführung bei Dritten platziert.

Zu § 34 Abs 1:

Setzt Art 28 Abs 1 der Richtlinie 2010/43/EU um. Die Ausführung von Aufträgen ist im Kontext von § 32 zu verstehen.

Zu § 34 Abs 1 Z 1:

Setzt Art 28 Abs 1 Z 1 der Richtlinie 2010/43/EU um.

Zu § 34 Abs 1 Z 2:

Setzt Art 28 Abs 1 Z 2 der Richtlinie 2010/43/EU um.

Zu § 34 Abs 2:

Setzt Art 28 Abs 2 der Richtlinie 2010/43/EU um.

Zu § 34 Abs 3:

Setzt Art 28 Abs 3 der Richtlinie 2010/43/EU um.

Zu § 34 Abs 4:

Setzt Art 28 Abs 4 der Richtlinie 2010/43/EU um.

EU-Rechtsakte

Richtlinie 2010/43/EU der Kommission vom zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf organisatorische Anforderungen, Interessenkonflikte, Wohlverhalten, Risikomanagement und den Inhalt der Vereinbarung zwischen Verwahrstelle und Verwaltungsgesellschaft, ABl L 176 vom , 42 – Organisations-DRL

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