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Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz

Kommentar zum Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-85136-103-2

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Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz - Kommentar zum Investmentfondsgesetz

§ 32. Bestmögliche Ausführung von Handelsentscheidungen für die verwalteten OGAW

Robert Schredl

EB InvFG 2011 (77/2011)

Zu § 32:

Setzt Art 25 und 26 der Richtlinie 2010/43/EU um. Im Unterschied zu § 31 geht es in dieser Bestimmung um Handelsaufträge im Rahmen des Portfoliomanagement, also der Anlagen, die für den OGAW gehalten und erworben werden. Die Richtlinie 2009/65/EG verpflichtet Verwaltungsgesellschaften, im besten Interesse der von ihnen verwalteten OGAW und der Integrität des Marktes zu handeln. Bestimmte Praktiken, wie „Market Timing“ und „Late Trading“, können den Anteilinhabern schaden und die Funktionsmechanismen des Marktes untergraben. Aus diesem Grund sollten Verwaltungsgesellschaften über angemessene Verfahren zur Verhinderung unzulässiger Praktiken verfügen. Darüber hinaus sollten Verwaltungsgesellschaften unter Berücksichtigung der Anlageziele und -politik des OGAW angemessene Verfahren zum Schutz gegen unangemessene Gebühren und Praktiken, wie die übermäßige Verursachung von Geschäftsvorfällen („excessive trading“) schaffen (so auch Erwägungsgrund 18 der Richtlinie 2010/43/EU).

Zu § 32 Abs 1:

Setzt Art 25 Abs 1 und 2 und Art 26 Abs 1 und Abs 2 erster Unterabs der Richtlinie 2010/43/EU um. Ve...

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