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Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz

Kommentar zum Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-85136-103-2

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Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz - Kommentar zum Investmentfondsgesetz

§ 19. Aufzeichnung von Portfoliogeschäften

Robert Schredl

EB InvFG 2011

Zu § 19:

Setzt Art 14 der Richtlinie 2010/43/EU um. Für jedes Portfoliogeschäft im Zusammenhang mit OGAW müssen Ursprung, Gegenparteien, Art, Abschlusszeitpunkt und -ort rekonstruiert werden können. Zu diesem Zweck werden Anforderungen an die Aufzeichnung von Portfoliogeschäften und Zeichnungsund Rücknahmeaufträgen festgelegt (so auch Erwägungsgrund 14 der Richtlinie 2010/43/EU).

Zu § 19 Abs 1:

Setzt Art 14 Abs 1 der Richtlinie 2010/43/EU um.

Zu § 19 Abs 2:

Setzt Art 14 Abs 2 der Richtlinie 2010/43/EU um.

Zu § 19 Abs 3:

Setzt Art 14 Abs 3 der Richtlinie 2010/43/EU um. Der Begriff des geregelten Marktes entspricht dem in der Richtlinie 2004/39/EG und im WAG 2007 verwendeten Begriff.

EU-Rechtsakte

Delegierte Verordnung (EU) Nr 231/2013 der Kommission vom zur Ergänzung der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Ausnahmen, die Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit, Verwahrstellen, Hebelfinanzierung, Transparenz und Beaufsichtigung, ABl L 83 vom , 1 – AIFM-ErgänzungsVO

Österreichische Literatur

Knobl, Die Wohlverhaltensregeln der § 11 bis 18 des österreichischen Wertpapieraufsichts...

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