Kommentar zum Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2013
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§ 197. Sprachliche Gleichbehandlung
EB InvFG 2011:
Keine EB vorhanden.
EB InvFG 1993:
Zu § 48a:
Hierdurch wird Gleichbehandlung erreicht. Diese Neuregelung steht nicht im Zusammenhang mit der Umsetzung der RL.
Verordnungen:
Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, BGBl Nr 76/2009
Nationale Rechtsdokumente:
Ministerratsbeschluss vom zum Thema „Geschlechtergerechter Sprachgebrauch“
Leitfaden für einen geschlechtersensiblen Sprachgebrauch des Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, http://www.bmukk.gv.at – Leitfaden für einen geschlechtersensiblen Sprachgebrauch
Internationale Rechtsdokumente:
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV
Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, ABl L 303 vom , 16 – Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie
Übersicht
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Rz | |||
I. | Einführung | ||
A. | Inhalt und Zweck | ||
B. | Rechtsentwicklung | ||
C. | Europarechtliche Grundlagen | ||
D. | Parallelbestimmung in Deutschland | ||
II. | Gleichheitsgrundsatz | ||
III. | Geschlechtersensibler Sprachgebrauch | ||
IV. | Bezug zum AIFM-Gesetz |
I. Einführung
A. Inhalt und Zweck
1
§ 197 regelt die sprachliche Gleichs...