Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz

Kommentar zum Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-85136-103-2

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Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz - Kommentar zum Investmentfondsgesetz

§ 192. Zwangsstrafe

Robert Schredl

EB InvFG 2011:

Kein spezifischer Eintrag zu § 192.

EB InvFG 1963 – Novelle 1987 (BGBl 1987/650):

Zu § 26a:

Die Strafbestimmungen des Investmentfondsgesetzes werden analog denen des Kreditwesengesetzes gestaltet. Diese Vereinheitlichung der Materie ist auch in Anbetracht der Mängel der bisherigen Regelung vorteilhaft. Die allgemeine Strafnorm für Verletzungen des Investmentfondsgesetzes durch Kapitalanlagegesellschaften ist neu. Dies gilt auch für die Möglichkeit des Konzessionsentzuges durch den Bundesminister für Finanzen.

Bei Verletzungen des § 22 durch eine Depotbank verliert diese nicht ihre Konzession, sondern die entsprechende Genehmigung nach § 22 Abs 1.

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