Kommentar zum Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 192. Zwangsstrafe
EB InvFG 2011:
Kein spezifischer Eintrag zu § 192.
EB InvFG 1963 – Novelle 1987 (BGBl 1987/650):
Zu § 26a:
Die Strafbestimmungen des Investmentfondsgesetzes werden analog denen des Kreditwesengesetzes gestaltet. Diese Vereinheitlichung der Materie ist auch in Anbetracht der Mängel der bisherigen Regelung vorteilhaft. Die allgemeine Strafnorm für Verletzungen des Investmentfondsgesetzes durch Kapitalanlagegesellschaften ist neu. Dies gilt auch für die Möglichkeit des Konzessionsentzuges durch den Bundesminister für Finanzen.
Bei Verletzungen des § 22 durch eine Depotbank verliert diese nicht ihre Konzession, sondern die entsprechende Genehmigung nach § 22 Abs 1.
Österreichische Literatur:
Hengstschläger, Verwaltungsverfahrensrecht4 (2009): Hengstschläger, Verwaltungsverfahrensrecht; Holoubek/Potacs (Hrsg), Handbuch des öffentlichen Wirtschaftsrechts, Band II2, (2007): Autor in Holoubek/Potacs, Handbuch II; Knobl, Anlegerschutz in den OGAW-Richtlinien und im neuen Investmentfondsgesetz, ÖBA 1993, 708; Oppitz, Herkunftsstaatsaufsicht, in Studiengesellschaft für Wirtschaft und Recht (Hrsg), Anerkennungs-/Herkunftlandprinzip (2011): Autor in WiR; N. Raschauer, Strukturprobleme des eur...