Kommentar zum Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 191. Verstöße gegen das BWG
EB InvFG 2011:
Kein spezifischer Eintrag zu § 191.
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz | |||
I. | Einführung | ||
A. | Inhalt und Zweck | ||
B. | Rechtsentwicklung | ||
C. | Europarechtliche Grundlagen | ||
D. | Parallelbestimmungen in Deutschland | ||
II. | Normkritik | ||
III. | Regelungsinhalt und -systematik | ||
A. | Allgemeine Bemerkungen | ||
B. | Zu (i): Prozessuale Sonderregeln des BWG | ||
C. | Zu (ii): Sanktionsnormen des BWG | ||
IV. | Ausblick auf die AIFM-Richtlinie |
I. Einführung
A. Inhalt und Zweck
1
Normverweise auf das BWG: § 191 enthält eine Reihe von Verweisen auf spezifische, prozessuale Sonderregeln und Sanktionsnormen des BWG. Die genannten Vorschriften sind folglich auch auf Verwaltungsgesellschaften anzuwenden.
B. Rechtsentwicklung
2
Kein Vorbild im InvFG 1963 bzw 1993: Eine mit § 191 systematisch vergleichbare Vorschrift war den „alten“ Investmentfondsgesetzen fremd.
C. Europarechtliche Grundlagen
3
Kein europarechtlicher Hintergrund: § 191 ist, lässt man den Bezug zu Art 99 RL 2009/65/EG außen vor (siehe § 193 Rz 4), nicht (unmittelbar) durch die Umsetzung europarechtlicher Vorschriften bedingt.
D. Parallelbestimmungen in Deutschland
4
Keine entsprechende Norm im dInvG: § 191 ist vor dem Hintergrund der Regelungssystematik des österreichischen Investmentfondsrechts zu verstehen, wonach Ver...