Kommentar zum Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2013
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§ 188. Anwendung auf ausländische Kapitalanlagefonds
EB InvFG 1993 – InvFG Novelle 2005 (2005/9):
Erläuterung
Änderung des Investmentfondsgesetzes 1993 Zu Z 1 (§ 42 Abs 4 InvFG 1993):
Die Bestimmung soll dahingehend geändert werden, dass grundsätzlich keine Sicherungssteuer zur Anwendung kommt, wenn ausländische Kapitalanlagefonds dieselben Kapitalertragsteuer-Meldungen abgeben wie inländische Kapitalanlagefonds. Damit sollen ausländische Kapitalanlagefonds unter denselben Voraussetzungen und auf dieselbe Weise wie inländische Kapitalanlagefonds der Kapitalertragsteuer unterliegen. Nur wenn keine Kapitalertragsteuer-Meldungen nach § 40 Abs 2 Z 2 erfolgen, kommt die Sicherungssteuer zur Anwendung. Dies muss auch für Ausschüttungen gelten, um nicht eine Besteuerungslücke für nicht meldende ausländische Fonds zu öffnen.
EB InvFG 1993 – Abgabenänderungsgesetz 2004 (2004/180):
Zu Artikel IX (Änderung des Investmentfondsgesetzes 1993): Zu Z 2 lit a (§ 42 Abs 2):
Für pauschal ermittelte ausschüttungsgleiche Erträge lehnt sich die Besteuerung an § 40 Abs 2 an. Dies bedeutet, dass einerseits vom pauschal ermittelten Betrag tatsächliche Ausschüttungen abzuziehen sind. Ein negativer ausschüttungsgleicher Ertrag kann jed...