Kommentar zum Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2013
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§ 187. Pensionsinvestmentfonds
EB InvFG 1993 –Steuerreformgesetz 2000 (106/1999):
Zu Art XIII Z 6 (§ 41):
Durch die Abschaffung der Börsenumsatzsteuer ist der § 41 mit seinem bisherigen Inhalt obsolet geworden. Die neue Regelung sieht Regelungen für eine steuerliche Gleichstellung von Pensionsinvestmentfonds gegenüber anderen Pensionsvorsorgeprodukten vor. Sollte der für die Steuerfreistellung gebotene Auszahlungsplan nach § 23g Abs 2 Z 2 – aus welchen Gründen immer – nicht erfüllt werden, ist damit eine Nachversteuerung verbunden. Diese Nachversteuerung bezieht sich nicht nur auf die Ertragsteuerpflicht der Erträge, sondern auch auf eine Nacherfassung der nach § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG (zunächst) bei Ehegatten und Kindern steuerfreien Erbanfälle. Der Bundesminster für Finanzen kann im Verordnungsweg eine pauschale Form der Nachversteuerung vorsehen.
EB InvFG 1993 – Investmentfondsgesetz-Novelle (69/2008):
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass in bestimmten Fällen eine halbjährliche oder jährliche Erstattung von inländischer Dividenden-KESt wirtschaftlicher wäre. Das Erstattungsintervall soll daher den Fondsbestimmungen überlassen werden.
Verordnungen
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Anteile an Pensionsinvestmentfonds, BGBl II
477/19...