Kommentar zum Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2013
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§ 184. Kostenloses Zur-Verfügung-Stellen von Prospekten, Rechenschaftsbericht und Halbjahresbericht
EB InvFG 2011:
Zu § 184:
Entspricht § 38 InvFG 1993. Mangels Erfordernisses für einen vereinfachten Prospekt bzw Kerninformationsdokument wird eine sprachliche Reduktion vorgenommen.
EB InvFG 1993 – Novelle 2003 (80/2003):
Zu Art III Z 54 (§ 38 InvFG):
§ 38 berücksichtigt Art 33 Abs 1 idF der Organisationsrichtlinie.
EB InvFG 1993 – Finanzmarktanpassungsgesetz (532/1993):
Zu Art II (zum III. Abschnitt, § 33 bis 39 InvFG):
Im III. Abschnitt werden in den § 33 bis 39 besondere Vorschriften für den Vertrieb von EWR-Kapitalanlagefondsanteilen normiert. Für diese Anteile gelten die Bestimmungen des III. Abschnitts. Die Vorschriften über den Vertrieb von EWR-Kapitalanlagefondsanteilen stellen als wesentliche Voraussetzung für die Zulässigkeit des öffentlichen Anbietens im Inland auf das Vorliegen einer Kapitalanlagegesellschaft mit dem Sitz in einem EWR-Mitgliedstaat und auf die Erfüllung der Richtlinie 85/611/ EWG ab. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen ist für die inländischen Anleger ein den Bestimmungen für inländische Kapitalanlagefonds gleichwertiger Schutz gegeben.
Nationale Rechtsdokumente:
Siehe Vor § 175 – 185.
EU-Rechtsakte:
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