Kommentar zum Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2013
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§ 179. Maßgeblicher deutscher Wortlaut
EB InvFG 2011:
Zu § 179:
Entspricht § 28 InvFG 1993.
EB InvFG 1993 – Art II Finanzmarktanpassungsgesetz 1993 (532/1993):
Zu § 28:
Die in § 28 normierte Verpflichtung zur Verwendung der deutschen Sprache und die Maßgeblichkeit des deutschen Wortlautes dienen dem Anlegerschutz.
Nationale Rechtsdokumente:
Siehe Vor § 175 – 185.
EU-Rechtsakte:
Siehe Vor § 175 – 185.
Internationale Rechtsdokumente:
Siehe Vor § 175 – 185.
Österreichische Literatur:
Siehe Vor § 175 – 185.
Internationale Literatur:
Siehe Vor § 175 – 185.
Übersicht
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Rz | |||
I. | Einführung | ||
A. | Inhalt und Zweck | ||
B. | Rechtsentwicklung | ||
C. | Europarechtliche Grundlagen | ||
D. | Parallelbestimmung in Deutschland | ||
II. | Umfasste Unterlagen | ||
III. | Maßgeblichkeit des deutschen Wortlauts | ||
IV. | Bezug zum AIFM-Gesetz |
I. Einführung
A. Inhalt und Zweck
1
Inhalt: Sämtliche im öffentlichen Vertrieb von ausländischen Kapitalanlagefondsanteilen verwendeten Unterlagen sind in deutscher Sprache abzufassen oder neben der Originalsprache mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Sollte ein Widerspruch zwischen der deutschen Übersetzung und der Originalfassung bestehen, ist der Inhalt der deutschen Übersetzung maßgeblich.
2
Zweck: Dem Anleger sollen die Informationen über den im Inland an...