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Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz

Kommentar zum Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-85136-103-2

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Dokumentvorschau
Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz - Kommentar zum Investmentfondsgesetz

§ 171. Veranlagungsvorschriften

Robert Schredl

EB InvFG 2011 – Novelle InvFG 2013 (156/2013):

Zu Artikel 2 (Änderung des Investmentfondsgesetzes 2011):

§ 171 InvFG 2011 regelt die generelle Veranlagung von Pensionsinvestmentfonds. Kapitalanlagegesellschaften haben mit der nunmehrigen Änderung die Möglichkeit, Pensionsinvestmentfonds mit einer niedrigeren Aktienquote als derzeit aufzulegen. Davon zu unterscheiden ist jedoch die Gewährung einer Prämie im Sinne des § 108g EStG 1988: Die Prämie ist nur dann zu gewähren, wenn die Veranlagungsvorschriften gemäß § 108h Abs 1 Z 2 EStG 1988 erfüllt sind. Diese setzen aber gegebenenfalls eine höhere Mindestveranlagung in Aktien voraus.

EB InvFG 2011:

Zu § 171:

Entspricht inhaltlich § 23d InvFG 1993.

EB InvFG 1993 – Novelle 2009 (152/2009):

Zu § 23d Z 2:

Pensionsinvestmentfonds sind eine zulässige Veranlagungsform für Zukunftsvorsorgebeiträge. Da im Rahmen der Reform der Zukunftsvorsorge ein neues Lebenszyklusmodell geschaffen werden soll, bei dem künftig die Aktienquote auf 15 vH abgesenkt werden kann, soll auch die für Pensionsinvestmentfonds geltende Untergrenze für Aktienveranlagungen auf diesen Wert abgesenkt werden.

EB InvFG 1993 – Novelle ImmoInvFG und InvFG 2006 (134/2006):

Zu § 23d Z 3a:

Hiedurch wird der Erwerb von Immobilienfondsanteilen für Pensionsinvestmen...

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