Kommentar zum Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2013
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§ 9. Staatskommissäre
EB InvFG 2011
Zu § 9:
Die Bestimmung entspricht inhaltlich § 2 Abs 10 InvFG 1993 und führt das Regime der Staatskommissäre für Verwaltungsgesellschaften unabhängig von der Bilanzsumme weiter.
EB InvFG 1963 – Novelle 1987
Die Vorschriften über den Staatskommissär regelt das KWG in umfassender Weise. Regelungsbedürftig im Investmentfondsgesetz ist nur, dass bei Kapitalanlagegesellschaften jedenfalls, da abweichend von § 26 Abs 1 KWG auch bei einer Bilanzsumme von 5 Milliarden Schilling und darunter, ein Staatskommissär zu bestellen ist. Notwendig ist dies deshalb, weil die Bedeutung der Kapitalanlagegesellschaften in volks- und kreditwirtschaftlicher Hinsicht in ihren Bilanzsummen nicht zum Ausdruck kommt. Das von den Kapitalanlagegesellschaften verwaltete Volumen befindet sich in den Investmentfonds.
Österreichische Literatur
N. Raschauer, Aktuelle Strukturprobleme des europäischen und österreichischen Bankenaufsichtsrechts (2010): N. Raschauer, Aktuelle Strukturprobleme; N. Raschauer/Wessely, Ausgewählte Fragestellungen zum Staatskommissär im Wirtschaftsaufsichtsrecht, ÖZW 2004, 70; Oppitz, Bankrecht, in Holoubek/Potacs (Hrsg), Öffentliches Wirtschaftsrecht Band 22 (2007) 43: Oppitz in Holoube...