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Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz

Kommentar zum Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-85136-103-2

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Dokumentvorschau
Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz - Kommentar zum Investmentfondsgesetz

§ 9. Staatskommissäre

Robert Schredl

EB InvFG 2011

Zu § 9:

Die Bestimmung entspricht inhaltlich § 2 Abs 10 InvFG 1993 und führt das Regime der Staatskommissäre für Verwaltungsgesellschaften unabhängig von der Bilanzsumme weiter.

EB InvFG 1963 – Novelle 1987

Zu § 2 Abs 9 InvFG 1963:

Die Vorschriften über den Staatskommissär regelt das KWG in umfassender Weise. Regelungsbedürftig im Investmentfondsgesetz ist nur, dass bei Kapitalanlagegesellschaften jedenfalls, da abweichend von § 26 Abs 1 KWG auch bei einer Bilanzsumme von 5 Milliarden Schilling und darunter, ein Staatskommissär zu bestellen ist. Notwendig ist dies deshalb, weil die Bedeutung der Kapitalanlagegesellschaften in volks- und kreditwirtschaftlicher Hinsicht in ihren Bilanzsummen nicht zum Ausdruck kommt. Das von den Kapitalanlagegesellschaften verwaltete Volumen befindet sich in den Investmentfonds.

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