Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz

Kommentar zum Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-85136-103-2

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Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz - Kommentar zum Investmentfondsgesetz

§ 166. Anderes Sondervermögen

Robert Schredl

EB InvFG 2011 (BGBl I 2011/77)

Zu § 166:

Entspricht inhaltlich § 20a InvFG 1993. § 166 Abs 1 erfaßt in Z 1 auch OGA im Sinne des § 20a Abs 1 Z 1 InvFG 1993.

EB InvFG 1993 – Novelle ImmoInvFG und InvFG 2008 (BGBl I 2008/69):

Zu § 20a Abs 1 Z 4:

Es wird klargestellt, ob Anteile an ausländischen Immobilienspezialfonds nach § 20a Abs 1 Z 4 InvFG 1993 erwerbbar sind; der Verweis auf § 1 ImmoInvFG wird bezüglich des relevanten Absatzes richtiggestellt.

Zu § 20a Abs 1 Z 6:

Vervollständigt die Veranlagungsmöglichkeiten für Andere Sondervermögen um den Erwerb von Anteilen an Anderen Sondervermögen. Die Veranlagung in Spezialfonds, OGAWs, Immobilieninvestmentfonds und Kapitalanlagefonds oder Investmentgesellschaften ist bereits vorgesehen.

EB InvFG 1993 – Novelle ImmoInvFG und InvFG 2006 (BGBl I 2006/134):

Zu § 20a:

In § 20a Abs 1 Z 1 wird normiert, daß „Andere Sondervermögen“ auch in Anteile von Dachfonds (Fonds mit mehr als 10% Subfonds) investieren dürfen, sofern der Zielfonds an sich erwerbbar ist (OGAW bzw OGA im Sinne des § 20). Die Neu-Textierung des § 20a Abs 1 Z 2 stellt klar, welche als Spezialfonds ausgestalteten Fonds für Andere Sondervermögen als Zielfonds erwerbbar sind und vermeidet dabei den im bisherigen Text verwendeten Begriff „Dachspezialfonds“. Wie bisher sol...

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