Kommentar zum Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2013
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§ 164. Anwendbare Bestimmungen
EB InvFG 2011:
Zum 3. Teil (AIF):
Dieser Teil übernimmt jene Bestimmungen des InvFG 1993, die sich auf Investmentfonds beziehen, die nicht EU-rechtlich harmonisiert sind und regelt, welche Bestimmungen des 2. Teiles auf diese Investmentfonds anwendbar sind.
Zum 1. Hauptstück (Inländische AIF):
In diesem Hauptstück werden von der FMA bewilligte, in Österreich aufgelegte Investmentfonds, die nicht die Voraussetzungen des 2. Teiles erfüllen, geregelt. Es handelt sich dabei um Spezialfonds, Andere Sondervermögen und Pensionsinvestmentfonds.
Zum 1. Abschnitt (Spezialfonds):
Hier werden die für Spezialfonds geltenden Bestimmungen festgelegt.
Zu § 164:
Es wird mittels Verweis festgelegt, inwieweit die Bestimmungen des 2. Teiles dieses Bundesgesetzes auf Spezialfonds anzuwenden sind. Im Bereich der Verschmelzung und der Master-Feeder-Strukturen wurden die Bewilligungserfordernisse durch bloße Anzeigepflichten an die FMA ersetzt, sofern die Anteilinhaber nachweislich über die geplanten Vorgänge informiert wurden und diesen gegebenenfalls zugestimmt haben.
Zu § 164 Abs 4:
Aufgrund der Verfügungsbeschränkung des § 84 besteht aus berechtigten Anlegerschutzgründen eine Wertpapierleihe...