Kommentar zum Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 162a. Sicherungsmaßnahmen
EB InvFG 2011 – Novelle AIFMG (135/2013):
Zu § 162a:
Diese Bestimmung enthält einen Generalverweis auf das AIFMG. Um etwaige Widersprüche zu vermeiden, wird aus Gründen der Rechtsicherheit klargestellt, dass die Bestimmungen der § 163 bis 174 nach Maßgabe des AIFMG Anwendung finden. Grundsätzlich ist stets jene Bestimmung maßgeblich, welche detaillierter, genauer, dem Anlegerschutz dienlicher oder strenger ist.
EU-Rechtsakte:
Delegierte Verordnung (EU) Nr 231/2013 der Kommission vom zur Ergänzung der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Ausnahmen, die Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit, Verwahrstellen, Hebelfinanzierung, Transparenz und Beaufsichtigung, ABl L 83 vom , 1 – AIFM-ErgänzungsVO
Österreichische Literatur zum InvFG 2011 und AIFMG:
Buchberger, AIFM – Neue Regeln für Hedgefonds-Manager, ZFR 2011, 16; Kammel, Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) & Co – Eine erste Bestandsaufnahme, ÖBA 2013, 483; Kamptner, Auswirkungen der AIFM-RL auf Spezialfonds, ÖBA 2013, 127; Kreisl, Alternative Investment Fund Managers (AIFM) RL 2011/16/EU veröffentlicht, ZFR 2011, 192; Majcen, Auswirkungen des AIFMG ...