Kommentar zum Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 162. Sicherungsmaßnahmen
EB InvFG 2011:
Zu § 162:
Setzt Art 101 Abs 1 und Art 109 Abs 1 der Richtlinie 2009/65/EG um.
Zu § 162 Abs 1:
Setzt Art 108 Abs 4 der Richtlinie 2009/65/EG um.
Zu § 162 Abs 2:
Setzt Art 108 Abs 5 der Richtlinie 2009/65/EG in der Fassung der Richtlinie 2010/78/EU um. Im Fall der Befassung von ESMA im Rahmen von Art 19 der Verordnung (EU) Nr 1095/2010 kommt § 21b FMABG zum Tragen. Bescheide der FMA unterliegen einer eingeschränkten Rechtskraft.
Zu § 162 Abs 3:
Entspricht § 37 Abs 3 InvFG 1993 und präzisiert die Pflichten der FMA für den Fall des Abs 2 näher.
EU-Rechtsake:
Siehe Vor § 143-162
Österreichische Literatur:
Siehe Vor § 143-162
Internationale Literatur:
Siehe Vor § 143-162
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz | |||
I. | Einführung | ||
A. | Inhalt und Zweck | ||
B. | Rechtsentwicklung | ||
C. | Europarechtliche Grundlagen | ||
D. | Parallelbestimmung in Deutschland | ||
II. | Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Anleger | ||
A. | Mitteilungspflicht der FMA (Abs 1) | ||
B. | Maßnahmen zum Schutz der Anleger in Österreich (Abs 2) | ||
C. | Vertriebsuntersagung durch die FMA (Abs 3) | ||
D. | Folgen der Vertriebsuntersagung (Abs 4) | ||
III | Bezug zum AIFM-Gesetz |
I. Einführung
A. Inhalt und Zweck
1
Allgemeines: Wird ein in einem anderen Mitgliedstaat aufgelegter OGAW im Zuge des Produktpasses in Österreich vertrieben...