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Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz

Kommentar zum Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-85136-103-2

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Dokumentvorschau
Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz - Kommentar zum Investmentfondsgesetz

§ 160. Behördenkonsultation und Meldungen an die Europäische Kommission, ESMA und ESRB

Robert Schredl

EB InvFG 2011:

Zu § 160 Abs 1:

Setzt Art 8 Abs 3 der Richtlinie 2009/65/EG um.

Zu § 160 Abs 2:

Setzt Art 109 Abs 1 der Richtlinie 2009/65/EG um.

Zu § 160 Abs 3:

Setzt Art 67 Abs 2 der Richtlinie 2009/65/EG um. Wird die FMA als zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats des Master-OGAW über Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Master-OGAW informiert oder stellt sie fest, dass der Master-OGAW gegen die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes verstößt, so kann sie gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen, mit denen sichergestellt wird, dass die Anteilinhaber des Master-OGAW entsprechend informiert werden (so auch Erwägungsgrund 57 der Richtlinie 2009/65/EG). Die FMA trifft daher primär die Pflicht zur Information der zuständigen Behörde des Feeder-OGAW; sollte es noch andere Anteilinhaber als den Feeder-OGAW geben, so hat die FMA im Interesse der Gleichbehandlung entsprechende Maßnahmen zu setzen.

Zu § 160 Abs 4:

Zu § 160 Abs 4 Z 1:

Setzt Art 9 Abs 2 der Richtlinie 2009/65/EG in der Fassung der Richtlinie 2010/78/EU um.

Zu § 160 Abs 4 Z 2:

Setzt Art 52 Abs 4 letzter Unterabs. der Richtlinie 2009/65/EG in der Fas...

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