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Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz

Kommentar zum Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-85136-103-2

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Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz - Kommentar zum Investmentfondsgesetz

§ 152. Meldepflichten

Robert Schredl

EB InvFG 2011:

Zu § 152:

Setzt Art 45 Abs 1 der Richtlinie 2010/43/EU um. Die Richtlinie 2009/65/EG verpflichtet eine Verwaltungsgesellschaft, den jeweils zuständigen Behörden mitzuteilen, in welche Arten von Derivaten ein OGAW investiert wurde, welche Risiken mit den jeweiligen Basiswerten verbunden sind, welche Anlagegrenzen gelten und welche Methoden zur Messung der mit den Derivategeschäften verbundenen Risiken gewählt wurden. Wie eine Verwaltungsgesellschaft inhaltlich und verfahrenstechnisch vorzugehen hat, um dieser Verpflichtung nachzukommen, wird hier genau ausgeführt (Erwägungsgrund 29 der Richtlinie 2010/43/EU).

EU-Rechtsake:

Siehe Vor § 143-162

Übersicht


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Rz
I.
Einführung
A.
Inhalt und Zweck
1
B.
Rechtsentwicklung
3
C.
Europarechtliche Grundlagen
4
D.
Parallelbestimmung in Deutschland
5
II.
Regelmäßige Meldepflichten
6
III.
Derivate-Meldesystemverordnung 2011
9
IV.
Bezug zum AIFM-Gesetz 12

I. Einführung

A. Inhalt und Zweck

1

Aufsichtsmittel: § 152 regelt die Pflicht der Verwaltungsgesellschaften, Berichte mit Informationen zu übermitteln, welche ein tatsächliches Bild über die genutzten Derivate für jede...

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