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Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz

Kommentar zum Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-85136-103-2

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Dokumentvorschau
Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz - Kommentar zum Investmentfondsgesetz

§ 149. Zusammenarbeit mit Gerichten und Sicherheitsbehörden

Robert Schredl

EB InvFG 2011:

Zu § 149:

Zu § 149 Abs 1:

Setzt Art 98 Abs 1 Buchstabe d und Abs 2 Buchstaben d, f und l der Richtlinie 2009/65/EG um.

Zu § 149 Abs 1 Z 1:

Setzt Art 98 Abs 2 Buchstabe d der Richtlinie 2009/65/EG um.

Zu § 149 Abs 1 Z 2:

Setzt Art 98 Abs 2 Buchstabe f der Richtlinie 2009/65/EG um.

Zu § 149 Abs 2:

Entspricht gleich lautenden Bestimmungen im WAG 2007, ZaDiG, E-Geldgesetz 2010 und im BWG.

EU-Rechtsake:

Siehe Vor § 143-162

Übersicht


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Rz
I.
Einführung
A.
Inhalt und Zweck
1
B.
Rechtsentwicklung
2
C.
Europarechtliche Grundlagen
3
D.
Parallelbestimmung in Deutschland
4
II.
Die Abwendung einer finanziellen Gefahr oder die Wahrnehmung sonstiger Aufgaben durch die FMA (Abs 1)
5
A.
Übermittlung von Telefongesprächsaufzeichnungen und sonstigen Daten (Z 1)
6
B.
Antrag auf Sicherstellung oder Beschlagnahme (Z 2)
7
III.
Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung (Abs 2)
8
IV.
Bezug zum AIFM-Gesetz

I. Einführung

A. Inhalt und Zweck

1

Überblick: § 149 regelt die Kooperation der FMA mit Gerichten, der Staatsanwaltschaft sowie den Sicherheitsbehörden, insbesondere der Geldwäschemeldestell...

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