TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz

Kommentar zum Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-85136-103-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz - Kommentar zum Investmentfondsgesetz

§ 7. Rücknahme und Erlöschen der Konzession

Robert Schredl

EB InvFG 2011

Zu § 7:

Setzt Art 7 Abs 5 der Richtlinie 2009/65/EG um. Da Verwaltungsgesellschaften Sonderkreditinstitute sind, gelten für sie grundsätzlich die Bestimmungen des BWG betreffend Konzessionsrücknahme und Erlöschen der Konzession. Dies wird zur Verdeutlichung auch ausdrücklich vorgesehen. Darüber hinaus sind in der Richtlinie 2009/65/EG bestimmte für die Verwaltungsgesellschaften spezifische Gründe für den Konzessionsentzug vorgesehen, die hier angeführt werden.

Zu § 7 Abs 1 Z 1:

Setzt Art 7 Abs 5 Buchstabe c und Art 10 Abs 1 der Richtlinie 2009/65/EG um. Die Verwaltungsgesellschaft muss die Konzessionsanforderungen auch während des laufenden Betriebes ständig einhalten. Eine Verletzung derselben zieht den Konzessionsentzug nach sich.

Zu § 7 Abs 3:

Entspricht § 2 Abs 8 InvFG 1993.

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Einführung
A.
Inhalt und Zweck
1
B.
Rechtsentwicklung
2
C.
Europarechtliche Grundlagen
3
D.
Parallelbestimmung in Deutschland
5
II.
Konzessionsrücknahmegründe (Abs 1)
A.
BWG-Regelung
8
B.
Investmentfondsrechtliche Sondervorschriften
III.
Erlöschen der Konzession (Abs 2)
IV.
Auflösungsbeschluss (Abs 3)
V.
Bezug zum AIFM-Gesetz

I. Einführung

A. Inhalt und Zweck

1

Verwaltungsgesellschaft als Sonderkreditin...

Daten werden geladen...