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Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz

Kommentar zum Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-85136-103-2

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Dokumentvorschau
Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz - Kommentar zum Investmentfondsgesetz

§ 134. Kundeninformationsdokument – KID

Robert Schredl

EB InvFG 2011:

Zum 3. Abschnitt (Wesentliche Informationen für den Anleger – Kundeninformationsdokument):

Dieser Abschnitt regelt die Anforderungen an das Kundeninformationsdokument.

Zu § 134:

Setzt Art 78 Abs 1, 5 und 6 und Art 79 Abs 1 und 2 der Richtlinie 2009/65/EG um. Die wesentlichen Informationen für den Anleger – im folgenden Kundeninformationsdokument – sollten ausschließlich Angaben enthalten, die für die Anlageentscheidungen wesentlich sind (so auch Erwägungsgrund 59 der Richtlinie 2009/65/EG).

Zu § 134 Abs 1:

Setzt Art 78 Abs 1 der Richtlinie 2009/65/EG um.

Zu § 134 Abs 2:

Setzt Art 79 Abs 1 und Art 82 Abs 2 der Richtlinie 2009/65/EG um. Die wesentlichen Inhalte des KID sind in § 135 Abs 2 genannt und müssen stets aktuell sein. Detaillierte Vorgaben, wann abgesehen von Ad-Hoc-Ereignissen das KID zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern ist, sind in Art 22 bis 24 der Verordnung (EU) Nr 583/2010 vorgesehen.

Zu § 134 Abs 3:

Setzt Art 79 Abs 2 der Richtlinie 2009/65/EG um. CESR hat bereits entsprechende Guidelines betreffend die Methodologie für die Berechnung des synthetischen Risiko- und Ertragsindikators (CESR/10-673) und betreffend die Methodologie ...

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