Kommentar zum Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2013
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§ 130. Schutz von Bezeichnungen
EB InvFG 2011 – Novelle 2013 (BGBl 135/2013):
Zu § 130:
Durch die Änderung dieser Bestimmung wird klargestellt, dass die Begriffe OGAW-ETF, UCITS ETF, ETF bzw Exchange Traded Fund, wie von den Leitlinien ESMA/2012/832 DE vorgegeben, vom Bezeichnungsschutz erfasst werden.
EB InvFG 2011:
Zu § 130:
Entspricht § 19 InvFG 1993.
EB InvFG 1993 – Novelle 2008 (69/2008):
Zu Art 2 Z 13 (§ 19 InvFG):
Verwaltungsgesellschaften, die aus dem EWR im Rahmen der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in Österreich tätig werden, sollen vom Bezeichnungsschutz ausgenommen werden, wie dies auch in anderen Rechtsordnungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft oder des EWR vorgesehen ist, wobei die Gefahr der Irreführung aber mittels Beifügung von Zusätzen ausgeschlossen werden soll.
EB InvFG 1993 – Novelle 2003 (80/2003):
Zu Art III Z 20 (§ 19 InvFG):
Der Bezeichnungsschutz hat sich auf die neu geregelten Indexfonds und andere Fondsarten zu erstrecken.
EB InvFG 1993 Art II Finanzmarktanpassungsgesetz 1993:
Zu § 19 InvFG:
Der Bezeichnungsschutz entspricht der bisherigen Rechtslage.
EB InvFG 1963:
Zu § 19 InvFG:
Diese Vorschrift bezweckt, Sparer vor Irreführung zu bewahren. Ihrer Durchsetzung dienen in firmenrechtlicher Hinsicht § 37 HGB und § 10 Kreditwesen...