Kommentar zum Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 126. Auswirkungen der Verschmelzung
EB InvFG 2011 (77/2011):
Zu § 126:
Setzt Art 48 der Richtlinie 2009/65/EG um.
Zu § 126 Abs 1:
Setzt Art 48 Abs 1 der Richtlinie 2009/65/EG um.
Zu § 126 Abs 2:
Setzt Art 48 Abs 2 der Richtlinie 2009/65/EG um.
Zu § 126 Abs 3:
Setzt Art 48 Abs 3 der Richtlinie 2009/65/EG um.
Zu § 126 Abs 4:
Setzt Art 48 Abs 4 der Richtlinie 2009/65/EG um.
Zu § 126 Abs 5:
Die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Bestimmungen über Verschmelzungen lassen die Anwendung von Rechtsvorschriften über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, insbesondere der Verordnung (EG) Nr 139/2004 des Rates vom über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen („EG-Fusionskontrollverordnung“), unberührt (so auch Erwägungsgrund 33 der Richtlinie 2009/65/EG).
EU-Rechtsakte:
Siehe bei § 114
Österreichische Literatur zum InvFG 2011:
Siehe bei § 114
Österreichische Literatur:
Siehe bei § 114
Internationale Literatur:
Siehe bei § 114
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz | |||
I. | Einführung | ||
A. | Inhalt und Zweck | ||
B. | Rechtsentwicklung | ||
C. | Europarechtliche Grundlagen | ||
D. | Parallelbestimmung in Deutschland | ||
II. | Bruttoverschmelzung durch Aufnahme | ||
III. | Bruttoverschmelzung durch Neubildung | ||
IV. | Nettoverschmelzung | ||
V. | Bestätigung der Übertragung der Vermögenswerte |
A. Inhalt und Zweck