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Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz

Kommentar zum Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-85136-103-2

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Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz - Kommentar zum Investmentfondsgesetz

§ 113. Pflichten des Master-OGAW und der FMA

Robert Schredl

EB InvFG 2011:

Zu § 113:

Setzt Art 66 der Richtlinie 2009/65/EG um.

Zu § 113 Abs 1:

Setzt Art 66 Abs 1 der Richtlinie 2009/65/EG um.

Zu § 113 Abs 2:

Setzt Art 66 Abs 2 der Richtlinie 2009/65/EG um. Um Anteilinhaber vor ungerechtfertigten zusätzlichen Kosten zu schützen, ist es dem Master-OGAW untersagt, vom Feeder-OGAW Zeichnungs- oder Rückkaufgebühren zu erheben. Der Master-OGAW ist allerdings berechtigt, Zeichnungs- oder Rückkaufgebühren von anderen Anlegern im Master-OGAW zu erheben (so auch Erwägungsgrund 55 der Richtlinie 2009/65/EG).

Zu § 113 Abs 3:

Setzt Art 66 Abs 3 der Richtlinie 2009/65/EG um.

Übersicht


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Rz
I.
Einführung
A.
Inhalt und Zweck
1
B.
Rechtsentwicklung
3
C.
Europarechtliche Grundlagen
4
D.
Parallelbestimmung in Deutschland
7
II.
Verpflichtungen der Verwaltungsgesellschaft des Master-OGAW
A.
Informationspflichten
1.
Informationspflichten gegenüber der FMA (Abs 1)
8
2.
Sonstige Informationspflichten (Abs 3)
B.
Verbot der Erhebung von Ausgabeaufschlag und Rücknahmeabschlag (Abs 2)
III.
Informationspflichten der FMA (Abs 1)
IV.
Bezug zum AIFM-Gesetz

I. Einführung

A. Inhalt und Zweck

1

Inhalt: Die Bestimmung regelt Verpflichtungen der Verwaltungsgesellschaft des Master-OGA...

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