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Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz

Kommentar zum Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-85136-103-2

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Dokumentvorschau
Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz - Kommentar zum Investmentfondsgesetz

§ 112. Überwachung des Master-OGAW durch die Verwaltungsgesellschaft des Feeder-OGAW

Robert Schredl

EB InvFG 2011:

Zu § 112:

Setzt Art 65 der Richtlinie 2009/65/EG um.

Zu § 112 Abs 1:

Setzt Art 65 Abs 1 der Richtlinie 2009/65/EG um.

Zu § 112 Abs 2:

Setzt Art 65 Abs 2 der Richtlinie 2009/65/EG um.

Übersicht


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Rz
I.
Einführung
A.
Inhalt und Zweck
1
B.
Rechtsentwicklung
3
C.
Europarechtliche Grundlagen
4
D.
Parallelbestimmung in Deutschland
7
II.
Verpflichtungen der Verwaltungsgesellschaft des Feeder-OGAW
A.
Überwachungspflichten (Abs 1)
8
B.
Umgang mit Vertriebsprovisionen (Abs 2)
III.
Bezug zum AIFM-Gesetz

I. Einführung

A. Inhalt und Zweck

1

Inhalt: § 112 regelt einerseits die Überwachungspflichten der Verwaltungsgesellschaft des Feeder-OGAW hinsichtlich des Master-OGAW (Abs 1); andererseits wird festgelegt, dass allfällige Vertriebsprovisionen uä für die Anlage in den Master-OGAW in den Feeder-OGAW einzuzahlen sind (Abs 2).

2

Zweck: Aufgrund der besonderen Veranlagungsbestimmung, wonach ein Feeder-OGAW mindestens 85% seines Vermögens in Anteile eines anderen OGAW anlegt (§ 93 Abs 1), wird der Feeder-OGAW durch den Master-OGAW bestimmt. Aus Sicht der Anleger des Feeder-OGAW ist es daher wesentlich, dass der Master-OGAW ordnungsgemäß verwaltet wir...

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