Kommentar zum Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2013
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§ 110. Inhalt der Vereinbarung zwischen den Abschlussprüfern von Master-OGAW und Feeder-OGAW
EB InvFG 2011:
Zu § 110:
Setzt Art 27 und 28 der Richtlinie 2010/44/EU um.
Zu § 110 Abs 1:
Setzt Art 27 Abs 1 der Richtlinie 2010/44/EU um.
Zu § 110 Abs 2:
Setzt Art 27 Abs 2 der Richtlinie 2010/44/EU um.
Zu § 110 Abs 3:
Setzt Art 27 Abs 3 der Richtlinie 2010/44/EU um.
Zu § 110 Abs 4:
Setzt Art 28 Abs 1 der Richtlinie 2010/44/EU um. Die Vereinbarung über den Informationsaustausch zwischen den Abschlussprüfern des Master-OGAW und des Feeder-OGAW soll es dem Wirtschaftsprüfer des Feeder-OGAW ermöglichen, alle relevanten Informationen und Dokumente zu erhalten, die er benötigt, um seine Verpflichtungen zu erfüllen. Angesichts der besonderen Merkmale dieser Vereinbarung hat sie die gleichen von den Artikeln 3 und 4 der Rom I-Verordnung abweichenden Kollisionsnormen vorsehen wie die Vereinbarung zwischen Master-OGAW und Feeder-OGAW (so auch Erwägungsgrund 17 der Richtlinie 2010/44/EU).
Zu § 110 Abs 5:
Setzt Art 28 Abs 2 der Richtlinie 2010/44/EU um.
EU-Rechtsakte:
Richtlinie 2010/44/EU der Kommission vom zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Bestim...