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Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz

Kommentar zum Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-85136-103-2

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Dokumentvorschau
Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz - Kommentar zum Investmentfondsgesetz

§ 109. Abschlussprüfer

Robert Schredl

EB InvFG 2011:

Zu § 109:

Setzt Art 62 der Richtlinie 2009/65/EG um.

Zu § 109 Abs 1:

Setzt Art 62 Abs 1 der Richtlinie 2009/65/EG um.

Zu § 109 Abs 2:

Setzt Art 62 Abs 2 der Richtlinie 2009/65/EG um.

Zu § 109 Abs 3:

Setzt Art 62 Abs 3 der Richtlinie 2009/65/EG um.

Übersicht


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Rz
I.
Einführung
A.
Inhalt und Zweck
1
B.
Rechtsentwicklung
3
C.
Europarechtliche Grundlagen
4
D.
Parallelbestimmung in Deutschland
7
II.
Verpflichtungen und Rechte der Abschlussprüfer in Master-Feeder-Strukturen
A.
Vereinbarung über den Informationsaustausch (Abs 1 und 3)
8
B.
Prüfberichte (Abs 2)
III.
Bezug zum AIFM-Gesetz

I. Einführung

A. Inhalt und Zweck

1

Inhalt: Haben Master-OGAW und Feeder-OGAW unterschiedliche Abschlussprüfer, so haben diese eine Vereinbarung über den Informationsaustausch abzuschließen (Abs 1 und 3). Außerdem ist der Wirtschaftsprüfer des Feeder-OGAW verpflichtet, über Unregelmäßigkeiten iZm dem Master-OGAW und deren Auswirkungen auf den Feeder-OGAW zu berichten (Abs 2).

2

Zweck: Mit der Vereinbarung über den Informationsaustausch soll sichergestellt werden, dass die Wirtschaftsprüfer von Master-OGAW und Feeder-OGAW über alle Informationen verfügen, um ihre Pflichten zu erfüllen. Im Ergebnis dient die Bestimmung – ...

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