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Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz

Kommentar zum Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-85136-103-2

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Dokumentvorschau
Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz - Kommentar zum Investmentfondsgesetz

§ 107. Verwahrstellen von Master-OGAW und Feeder-OGAW

Robert Schredl

EB InvFG 2011:

Zu § 107:

Setzt Art 61 der Richtlinie 2009/65/EG um. Die Erfüllung der Informationspflichten hat unter Berücksichtigung der bestehenden Beschränkungen der Offenlegung von Informationen und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu erfolgen (so auch Erwägungsgrund 53 der Richtlinie 2009/65/EG). Dies bedeutet, dass entsprechende Vorkehrungen zum Schutz der Vertraulichkeit und Sicherheit von Daten zu treffen sind. Die Einhaltung all dieser Bestimmungen führt keine Haftung oder Schadenersatzpflichten nach sich.

Zu § 107 Abs 1:

Setzt Art 61 Abs 1 erster Unterabs der Richtlinie 2009/65/EG um.

Zu § 107 Abs 2:

Setzt Art 61 Abs 1 zweiter Unterabs der Richtlinie 2009/65/EG um.

Zu § 107 Abs 3:

Setzt Art 61 Abs 1 dritter Unterabs der Richtlinie 2009/65/EG um.

Zu § 107 Abs 4:

Setzt Art 61 Abs 1 vierter Unterabs der Richtlinie 2009/65/EG um.

Zu § 107 Abs 5:

Setzt Art 61 Abs 2 der Richtlinie 2009/65/EG und Art 26 der Richtlinie 2010/44/EU um. Die Mitteilung von Unregelmäßigkeiten, die die Verwahrstelle des Master-OGAW in Ausübung ihrer Aufgaben feststellt, dient dem Schutz des Feeder-OGAW. Deshalb ist eine solche Mitteilung nicht verpflichtend, wenn ...

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