Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz

Kommentar zum Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-85136-103-2

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Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz - Kommentar zum Investmentfondsgesetz

§ 4. Ausnahmen

Robert Schredl

EB InvFG 2011:

Zu § 4:

Setzt Art 3 der Richtlinie 2009/65/EG um. Bestimmte Organismen zur gemeinsamen Vermögensveranlagung sind entweder nicht als OGAW zu qualifizieren und profitieren daher nicht von der Möglichkeit des „EU-Passes“, also des erleichterten Vertriebs in anderen Mitgliedstaaten oder sie unterliegen überhaupt nicht den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes. Die Bestimmung dient der leichteren Abgrenzung. Konstrukte, die die Definition des § 2 nicht erfüllen, fallen nicht unter dieses Bundesgesetz.

EU-Rechtsakte

Richtlinie des Rates vom zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), (85/611/EWG) – Stamm-RL

Internationale Rechtsdokumente

CESR, CESR’s guidelines to simplify the notification procedure of UCITS, June 2006, Ref: CESR/06 – CESR notification procedure

Übersicht


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Rz
I.
Einführung
A.
Inhalt und Zweck
1
B.
Rechtsentwicklung
3
C.
Europarechtliche Grundlagen
3
D.
Parallelbestimmung in Deutschland
4
II.
Ausnahmen von der Anwendbarkeit des 2. Teils des InvFG (§ 4)
A.
All...

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