Kommentar zum Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 91. Kontrahentenrisiko und Emittentenkonzentration
EB InvFG 2011:
Zu § 91:
Setzt Art 43 der Richtlinie 2010/43/EU um. Ein funktionierendes Risikomanagement soll gewährleisten, dass die Verwaltungsgesellschaft die Anlagegrenzen, wie das Kontrahentenrisikolimit, einhalten. Deshalb werden Kriterien für die Berechnung des Kontrahentenrisikos festgelegt (Erwägungsgrund 26 der Richtlinie 2010/43/EU).
Zu § 91 Abs 1:
Setzt Art 43 Abs 1 und 2 1. Unterabs der Richtlinie 2010/43/EU um.
Zu § 91 Abs 2:
Setzt Art 43 Abs 2 2. Unterabs der Richtlinie 2010/43/EU um.
Zu § 91 Abs 3:
Setzt Art 43 Abs 3 und 4 der Richtlinie 2010/43/EU um.
Zu § 91 Abs 4:
Setzt Art 43 Abs 5 und 6 der Richtlinie 2010/43/EU um.
Verordnungen:
Siehe Vor § 85 – 92.
EU-Rechtsakte:
Siehe Vor § 85 – 92.
Internationale Rechtsdokumente:
Siehe Vor § 85 – 92.
Österreichische Literatur:
Siehe Vor § 85 – 92.
Internationale Literatur:
Siehe Vor § 85 – 92.
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz | |||
I. | Einführung | ||
A. | Inhalt und Zweck | ||
B. | Rechtsentwicklung | ||
C. | Europarechtliche Grundlagen | ||
D. | Parallelbestimmung in Deutschland | ||
II. | Kontrahentenrisiko | ||
A. | Definition der Risikobegrenzung | ||
B. | Berechnung des Kontrahentenrisikos | ||
III. | Emittentenrisiko | ||
A. | Definition der Risikobegrenzung | ||
B. | Berechnung des Emittentenrisikos | ||
IV. | Bez... |