Kommentar zum Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2013
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§ 85. Risikomanagementverfahren
EB InvFG 2011:
Zu § 85:
Setzt Art 51 Abs 1 der Richtlinie 2009/65/EG um.
Verordnungen:
Siehe Vor § 85 – 92.
EU-Rechtsakte:
Siehe Vor § 85 – 92.
Internationale Rechtsdokumente:
Siehe Vor § 85 – 92.
Österreichische Literatur:
Siehe Vor § 85 – 92.
Internationale Literatur:
Siehe Vor § 85 – 92.
Übersicht
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Rz | |||
I. | Einführung | ||
A. | Inhalt und Zweck | ||
B. | Rechtsentwicklung | ||
C. | Europarechtliche Grundlagen | ||
D. | Parallelbestimmung in Deutschland | ||
II. | Risikomanagementverfahren | ||
A. | Gegenstand und Bezugspunkt des Risikomanagementverfahrens | ||
B. | Risikoprofil und Risikomessung | ||
C. | Bewertung von OTC-Derivaten | ||
D. | Sonstige Bestimmungen | ||
III. | Bezug zum AIFM-Gesetz |
I. Einführung
A. Inhalt und Zweck
1
Anlegerschutz: Kernstück des InvFG 2011 ist die Etablierung von Verfahrensweisen, die es einer Verwaltungsgesellschaft ermöglichen, Risiken, die mit den von ihr verwalteten Portfolios untrennbar verbunden sind, sowie deren Anteil am Gesamtrisikoprofil des Kapitalanlagefonds jederzeit zu überwachen und zu beurteilen. Ein solches Risikomanagementverfahren ist losgelöst von einem möglichen Derivateeinsatz zu verwenden und hat – entsprechend Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten – angemessen zu sein.
§ 85 Abs 1 Satz 2 n...