Kommentar zum Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 82. Leerverkäufe
EB InvFG 2011:
Zu § 82:
Setzt Art 89 der Richtlinie 2009/65/EG um und entspricht inhaltlich § 4 Abs 4 InvFG 1993.
EB InvFG 1993 – Novelle 2008 (69/2008):
Zu Art 2 Z 4 (§ 4 Abs 4 InvFG):
Es soll klargestellt werden, dass für die Fälle des § 21 das Leerverkaufsverbot nicht gilt: Siehe die Anmerkungen zu § 4 Abs 2. Ferner darf für den Bereich der Derivate gemäß § 21 auf die in § 21 Abs 3 enthaltene Verordnungsermächtigung hingewiesen werden.
EU-Rechtsakte:
Verordnung (EU) Nr 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps, ABl L 86 vom , 1 – EULeerverkaufsverordnung
Österreichische Literatur:
Gruber/N. Raschauer, Short Selling – Transparenz statt Verbot – Überlegungen zum Verordnungs-Vorschlag der Europäischen Kommission, RdW 2011, 321; Macher, EU-Leerverkaufsverordnung und Investmentfonds, ÖBA 2012, 633.
Internationale Literatur:
Möllers/Christ/Harrer, Nationale Alleingänge und die europäische Reaktion auf ein Verbot ungedeckter Leerverkäufe, NZG 2010, 1167; Mülbert/Sajnovits, Das künftige Regime für Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps nach der Verordnung (EU) Nr 236/2012, ZBB 2012, 266; Zimmer, Finanz...