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Versicherungsmakler-Befähigungsprüfung – alles neu (?)
Die Versicherungsvermittlung ist in Österreich als reglementiertes Gewerbe ausgestaltet, und zwar sowohl in der Ausübungsform des Versicherungsagenten als auch in der Ausübungsform des Versicherungsmaklers und des Beraters in Versicherungsangelegenheiten (§ 94 Z 76 GewO 1994). Dementsprechend ist die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung an die Erbringung eines Befähigungsnachweises gebunden, also an den Nachweis, dass der Einschreiter die fachlichen einschließlich kaufmännischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, um die dem betreffenden Gewerbe eigentümlichen Tätigkeiten selbständig ausführen zu können (§ 16 GewO 1994). Der Befähigungsnachweis kann dabei insbesondere durch die erfolgreich absolvierte Befähigungsprüfung erbracht werden (§ 18 Abs 2 Z 1 GewO 1994). Für die Gewerbeausübungsform des Versicherungsmaklers und des Beraters in Versicherungsangelegenheiten besteht aktuell eine vom Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten im Jahr 2004 erlassene Prüfungsstoffverordnung. Mit tritt eine neue Versicherungsmakler-Befähigungsprüfungsordnung in Kraft, die von der Wirtschaftskammer Österreich erlassen worden ist und am kundgemacht wurde. Diese neue Verordnung weicht in vielen Belange...