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SWK 10, 1. April 2024, Seite 504

Nullsteuersatz bzw echte Umsatzsteuerbefreiung bei Photovoltaikmodulen in Österreich

Änderungen ab 1. 1. 2024

Verena Gabler und Julian Kuderer

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2024 ist eine befristete echte Umsatzsteuerbefreiung (Steuersatz von 0 % ohne Verlust des Vorsteuerabzugs) für Photovoltaikmodule für den Zeitraum von bis eingeführt worden. Betroffen sind Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe und Versandhandelslieferungen, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. In einer werden weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet. Durch die Umsatzsteuerbefreiung sollen im Zeichen der Ökologisierung und der Energiewende insbesondere Photovoltaikanlagenkäufer, denen kein Vorsteuerabzug zusteht, nicht mit Umsatzsteuer belastet werden.

1. Allgemeines

1.1. Rechtliche Grundlagen und Umfang

Die umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf die Umsatzsteuerbefreiung iZm Photovoltaikmodulen finden sich in den neu eingeführten Abs 62 und 63 des § 28 UStG (allgemeine Übergangsvorschriften). Weitere und detaillierte Ausführungen und Erläuterungen hierzu lassen sich aus den Materialien zum Budgetbegleitgesetz 2024 sowie aus der ableiten, die nachfolgend wiedergegeben werden.

§ 28 Abs 62 UStG normiert, dass auf die (inländischen) Lieferungen...

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