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SWK 13-14, 15. Mai 2024, Seite 716

Verpflichtung zur Weitergabe von Umsatzsteuersenkungen an Konsumenten?

Die umsatzsteuerliche Begünstigung der Photovoltaik

Claus Staringer

Vor Kurzem hat der Gesetzgeber in Österreich eine befristete umsatzsteuerliche Entlastung von Photovoltaikanlagen eingeführt. Die wirtschaftliche Weitergabe des aus dieser Begünstigung entstehenden Vorteils an den Kunden soll von der Bundeswettbewerbsbehörde kontrolliert werden. Der Beitrag untersucht, ob begünstigte Unternehmer tatsächlich zu einer solchen Weitergabe verpflichtet sind. Ich hoffe, damit Michael Tumpel, dessen Begeisterung für das Umsatzsteuerrecht ich oft aus nächster Nähe erlebt habe, eine wissenschaftliche Freude zu bereiten.

1. Die umsatzsteuerliche Begünstigung der Photovoltaik durch das Budgetbegleitgesetz 2024

Mit § 28 Abs 62 UStG idF Budgetbegleitgesetz 2024 wurde in Österreich ein auf 2024 und 2025 befristeter Nullsteuersatz („Abweichend von § 10 ermäßigt sich die Steuer auf 0 % […]“) für Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen (PV-Anlagen) eingeführt, dies unter einer Reihe im Gesetz näher geregelter Voraussetzungen. Die Gesetzesmaterialien sprechen zwar von einer Steuerbefreiung, die das Recht auf Vorsteuerabzug nicht ausschließt. In der Sache geht es aber jedenfalls darum, den Ausbau der Photovoltaik in Österreich ...

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