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Immobilien und Umgründungen
Teil 2: Art I UmgrStG – Verschmelzung
Änderungen in der Rechtsform des Unternehmens sind notwendige Schritte, um auf geänderte Rahmenbedingungen innerhalb und außerhalb des Unternehmens zu reagieren. Das Steuerrecht hat durch das UmgrStG eine wesentliche Grundlage für die Umsetzung geschaffen, weil unter Anwendung dieses Gesetzes eine Gewinnverwirklichung bei den verschiedenen Rechtsformänderungen vermieden werden kann. Die konkreten Auswirkungen auf an den Umgründungen involvierte Immobilien werden in dieser Serie behandelt.
1. Überblick
Im ersten Teil der Serie habe ich die Grundregeln der Immobilienertragsteuer und der Grunderwerbsteuer dargelegt, weil diese Abgaben in den meisten Artikeln – zumindest bei den Art III bis V UmgrStG – zu beachten sind.
Wir reden bei „Umgründungen“ von Vorgängen, bei denen sich der Rechtsträger eines Unternehmens ändert, sein Vermögen jedoch grundsätzlich unverändert fortbesteht. Allgemein wird zwischen der formwechselnden Umgründung und der übertragenden Umgründung unterschieden.
Bei der formwechselnden Umgründung bleibt grundsätzlich die Identität des Rechtsträgers erhalten (zB Umwandlung einer OG in eine KG oder GmbH in eine AG), und es kommt mangels Änderungen der Gesellschafter an der Beteiligung a...